Wissenswertes über Psychotherapie

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht in Form von Fragen über das große Thema Psychotherapie. Es ist dazu gedacht, daß Sie sich, vor allem wenn Sie bisher wenig Berührung mit Psychotherapie hatten, einen ersten Überblick verschaffen können. Die angebotenen Informationen beziehen sich auf die ambulante Einzeltherapie bei Erwachsenen.

Wozu dient Psychotherapie?

Mit Psychotherapie kann ein breites Spektrum an Erkrankungen behandelt werden. Psychotherapie ist eine Behandlungsmöglichkeit von klassischen psychischenErkrankungen, dazu zählen zum Beispiel Panikattacken, Ängste, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen. Auch psychosomatische Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma, endogene Ekzeme oder Bluthochdruck können mit Psychotherapie behandelt werden. Ein weiteres wichtiges Gebiet sind die somatoformen Erkrankungen wie chronische Schmerzen, Magen- und Darmstörungen, weiterhin zählen Eßstörungen sowie Suchterkrankungen zum Behandlungsspektrum der Psychotherapie.

Wann ist Psychotherapie notwendig?

Psychotherapie kommt zur Anwendung, wenn sie unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Erkrankung leiden und zu einer Psychotherapie motiviert sind und eine solche erfolgversprechend und unter Abwägung von Kosten und Nutzen die effektivste Variante zur Minderung gesundheitlicher Beschwerden ist.

Wer stellt Psychotherapiebedarf fest?

In der Regel wird Ihnen ein Arzt eine Psychotherapie empfehlen. Sie können bei Beschwerden allerdings auch direkt eine/-n Psychotherapeuten/-in aufsuchen und die Notwendigkeit einer Psychotherapie feststellen lassen.

Wer darf therapieren?

Therapieren darf und kann eine Vielzahl von Heilberufen. Für die Psychotherapie gilt jedoch, daß Sie nur von speziell geschulten Fachkräften übernommen werden darf. Dazu zählen Diplompsychologen, Ärzte und Heilpraktiker mit einer entsprechenden Psychotherapie-Ausbildung.

Wer darf sich Psychotherapeut/-in nennen?

Psychotherapeut/-in kann man nur werden, wenn man ein medizinisches oder psychologisches Studium absolviert hat, also wenn man Arzt oder Diplompsychologe ist. Nach diesem Studium muß man eine sehr aufwendige Ausbildung in dem Therapieverfahren absolvieren, daß man anbieten möchte. Es gibt ärztliche und psychologische Psychotherapeuten/-innen.

Wer bezahlt Psychotherapie?

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, so übernimmt die Kosten dafür in der Regel Ihre Krankenkasse. Auch private Krankenversicherungen prüfen die Kostenübernahme und sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bereit, die kosten für eine notwendig Behandlung zu tragen.

Wie teuer ist eine Psychotherapie, wenn ich sie selbst bezahlen möchte/muß?

Das ist je nach Therapieverfahren unterschiedlich. Sie vereinbaren selbst mit Ihrem Therapeuten einen Stundensatz, der sich meist zwischen 60 - 120 € bewegt. Es kann aber auch weniger oder mehr sein, daß können Sie selbst aushandeln. Für den Normalfall sind 50 Sitzungen vorgesehen, hinzukommen noch Probesitzungen (ca. 5 Stück), so daß Sie zwischen 3300 – 6600 € für eine Psychotherapie einplanen müssen. Je weniger Stunden Sie benötigen, desto weniger wird es natürlich.

Wie finde ich einen Therapeuten?

Falls Sie gesetzlich versichert sind und die Kosten von Ihrer Kasse bezahlt werden sollen, müssen Sie sich einen von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten/-in suchen. Diesen finden Sie für Thüringen bei der Kassenärztliche Vereinigung (andere Bundesländer). Dort finden Sie Adresse und Telefonnummer eines/-r Psychotherapeuten/-in in Ihrer Nähe.

Wie lange dauert es bis ich einen Termin bekomme?

Manchmal dauert es nicht lange, wenn z.B. ein Psychotherapeut/-in sich neu niedergelassen hat. Oft müssen Sie jedoch einige Wochen oder sogar Monate auf einen Therapieplatz warten. Hierzu lassen Sie sich auf der Warteliste vormerken falls Ihr Psychotherapeut/-in über ein solches Angebot verfügt.

Was tun bei dringenden Beschwerden?

In dringenden Fällen ist immer der Notfalldienst für Sie da! Auch Ihr Hausarzt oder Facharzt ist ein erster Ansprechpartner. Er entscheidet auch über alternative Behandlungsangebote. Wenn es um eine lebensbedrohlich Erkrankung geht, ist immer eine medizinisch-ärztliche Behandlung notwendig. Diese erfolgt entweder stationär (z.B. in einer psychiatrischen Klinik, einer psychosomatischen Klinik) oder teilstationär (z.B. in einer Tagesklinik) oder auch ambulant (z.B. bei einem niedergelassenen Psychiater).

Auch der Sozialpsychiatrische Dienst kann ein Ansprechpartner für sie sei. Er hilft unter anderem mit Beratungen, Informationen, arbeitet mit Kliniken zusammen und vermittelt Selbsthilfegruppen.

Was passiert beim ersten Termin?

Sie benötigen falls Sie gesetzlich versichert sind Ihre Chipkarte und eine Überweisung oder 10 € Quartalsgebühr.

Dann wird der Therapeut wissen wollen, warum Sie sich an ihn wenden. Erzählen Sie einfach mit Ihren Worten, welche Beschwerden Sie haben, wann diese begonnen haben, aber auch, was sie selbst denken, weshalb Sie eine Psychotherapie benötigen. Eventuell hat der Therapeut noch Nachfragen zu den Beschwerden, aber vielleicht auch zur Ihrer Familie, Ihrer Arbeit oder Ihrem privaten Umfeld.

Was passiert danach?

An das Erstgespräch schließen sich weitere sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen) an. Diese dienen dazu, daß sich der Therapeut sich ein genaues Bild über Ihre Erkrankung machen kann, einen Behandlungsplan entwickelt und die Kostenübernahme regeln kann. Eventuell müssen Sie Fragebogen beantworten, einen Lebenslauf verfassen oder mehr Details über ihre Werdegang berichten. In der Regel stellt während der probatorischen Sitzungen Ihr/e Therapeut/-in viele Fragen. Sie können sich aber auch schon einen Endruck machen und Ihrerseits Fragen stellen.

Wozu dient ein Konsiliarbericht?

Psychologische Psychotherapeuten/-innen benötigen spätestens zum Ende der probatorischen Sitzungen (in der Regel 5 Sitzungen) einen sogenannten Konsiliarbericht von einem Arzt. meist wird dieser von dem überweisenden Arzt ausgestellt. Dieser dient Ihrer Absicherung, daß somatische Ursachen Ihrer Erkrankung ausgeschlossen wurden oder soweit vorhanden, behandelt werden. Außerdem wird dieser von dem jeweiligen Kostenträger verlangt.

Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Es gibt es großes Spektrum an Therapieverfahren und Methoden. Krankenkassen oder Krankenversicherungen übernehmen jedoch nur die Kosten, wenn die sogenannten Richtlinienverfahren als wissenschaftlich überprüfte Psychotherapieverfahren zur Anwendung kommen. Dies sind die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie.

Was unterscheidet die drei Richtlinienverfahren?

Die Psychoanalyse ist intensiv und zeitaufwendig. Sie kann eingesetzt werden für sehr verschiedene Störungsbilder, beispielsweise bei schweren seelischen Störungen, wie bei Persönlichkeitsstörungen, hartnäckigen Depressionen oder starken Angststörungen. Es finden mehrmals pro Woche Sitzungen statt. Im Regelfall liegen Sie auf der Couch und der Therapeut sitzt hinter Ihnen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann ebenfalls für eine Vielzahl seelischer Erkrankungen genutzt werden, auch den unter den Psychoanalyse genannten Erkrankungen. Die Sitzungen finden ein Mal pro Woche statt und meist sitzen Sie dem Therapeuten gegenüber.

Die Verhaltenstherapie ist ebenfalls für eine Vielzahl seelischer Störungen geeignet. Sitzungen sind regelhaft ein Mal pro Woche. Da die Verhaltenstherapie mit Techniken der Problemlösung arbeitet, können auch Übungen außerhalb der Praxisräume stattfinden.

Wie lange dauert eine Therapie?

Das ist unterschiedlich und hängt vom Therapieverfahren, aber auch von der Art und Schwere der Erkrankung ab.

Im Normalfall dauert eine Psychoanalyse 160 h. Dies sind bei 3 Sitzungen wöchentlich 53 Wochen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert im Normalfall 50 h. Dies sind bei einer Stunde pro Woche 50 Wochen.

Bei der Verhaltenstherapie sind im Normalfall 45 h vorgesehen. Bei 1 Sitzung pro Woche dauert sie also 45 Wochen.

Hinzu kommen noch die probatorischen Sitzungen.

Wenn es nicht ausreicht?

In besonders begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

Bei der Psychoanalyse sind 80 weitere Sitzungen möglich, also 27 Wochen (bei 3 Sitzungen pro Woche).

Bei der tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind 30 weitere Sitzungen möglich, also 30 Wochen (bei 1 Sitzung pro Woche).

Bei der Verhaltenstherapie sind 15 weitere Sitzungen möglich, als 15 weitere Wochen.

Wenn das immer noch nicht ausreichen sollte?

Dann sollten Sie sich fragen, ob es wirklich die richtige Methode ist.

Jedoch sollten Sie im Ausnahmefall noch mehr Sitzungen benötigen, dann kann bis zur Höchstgrenze eine Kostenübernahme bewilligt werden.

Die Höchstgrenze in der Psychoanalyse ist bei nochmals 60 h, also nach weiteren 20 Wochen erreicht (3 Sitzungen wöchentlich). Insgesamt hätten Sie dann 100 Wochen auf der Couch verbracht. Rechnet man Urlaube und Krankheitsfehlzeiten ab, so sind dies gute 3 Jahre.

Die Höchstgrenze in der tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist bei nochmals 20 Sitzungen erreicht, also nach weiteren 20 Wochen (1 Sitzung wöchentlich). Insgesamt hätten Sie auch hier 100 Wochen im Sessel verbracht.

Die Höchstgrenze in der Verhaltenstherapie ist nach weiteren 20 Sitzungen, also nach weiteren 20 Wochen erreicht. Insgesamt hätten Sie also 80 Wochen in Therapie verbracht.

Wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie die Stunde rechtzeitig absagen oder gar nicht erst vereinbaren, zum Beispiel wenn sie schon längere Zeit wissen, daß Sie eine Dienstreise vorhaben, ein runder Geburtstag unter der Woche groß gefeiert werden soll oder Sie in den Urlaub verreisen, ist es in der Regel kein Problem.

Problematisch wird es, wenn Sie die Stunde zu kurzfristig absagen. Zu kurzfristig ist für viele Therapeuten unter einer Woche (bei Psychoanalysen sogar mehr, da gleich mehrere Stunden ausfallen können). Es ist für Ihren Therapeuten schwer, die Stunden mit anderen Patienten zu füllen und da er das Wartezimmer nicht voller Patienten hat, entsteht ihm bei zu kurzfristiger Absage, egal aus welchem Grund, ein wirtschaftlicher Schaden. Diesen möchte der Therapeut von Ihnen ausgeglichen bekommen. Das sogenannte Ausfallhonorar wird zu Beginn der Therapie vereinbart, oft beträgt es zwischen 60 und 120 € (Stundensatz) und muß von Ihnen selbst bezahlt werden. Die Krankenkassen oder auch Krankenversicherungen übernehmen es in der Regel nicht. Falls ein anderer den Schaden verursacht hat, können Sie von diesem das Geld einfordern.

Ist es egal, welches Verfahren benutzt wird?

Im Grunde ja, denn alle helfen seelische Beschwerden zu lindern. Alle drei Verfahren sind mit einer intensiven Arbeit an sich selbst und den eigenen Problemen verbunden und erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Allerdings sollten Sie auf die Empfehlung Ihres Therapeuten achten, denn er kann bei Ihrer Erkrankung am Besten einschätzen, welches Verfahren zur Anwendung kommen sollte.

Kann ich das Verfahren wechseln?

Grundsätzlich ja. Sie besprechen dies mit Ihrem Therapeuten, vielleicht legt er Ihnen sogar einen Verfahrenswechsel nah. Ein Verfahrenswechsel ist in der Regel auch mit einem Therapeutenwechsel verbunden. Hier prüft Ihre Kasse oder Versicherung nochmal erneut, ob sie die Kosten übernehmen können.

Kann ich meinem Psychotherapeuten/-in vertrauen?

Eine vertrauensvolle Beziehung zum/-r Psychotherapeuten/-in ist von Vorteil. Oft ist jedoch meist zu Beginn der Behandlung ein Vertrauensvorschuß Ihrerseits von Nöten, denn Sie müssen Ihren Therapeuten erst kennenlernen und eine vertrauensvolle Beziehung braucht auch Zeit sich zu entwickeln.

Wichtig zu wissen ist, daß Ihr Therapeut der Schweigepflicht unterliegt. Das heißt, er darf niemand darüber Auskunft geben, daß Sie in Behandlung sind, warum Sie es sind oder wann. Sie können ihn gegenüber der Krankenkasse von seiner Schweigepflicht insofern entbinden, als daß diese die Kostenübernahme prüfen kann. Auch gegenüber Ihrem überweisenden Arzt oder Ihrem Hausarzt sollte der Psychotherapeut/-in von der Schweigepflicht entbunden sein, damit diese sich über die Behandlung abstimmen können. Dies ist allerdings keine Pflicht.

Sollte mein/-e Therapeut/-in ein Mann oder eine Frau sein?

Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl, wenn Sie sich in den Probesitzungen für die Therapie entscheiden. Es gibt so zahlreiche wie falsche Vorurteile gegenüber Frauen und Männern. In der Realität müssen Sie mit dem konkreten Menschen zurecht kommen und der kann ganz anders sein als Ihr inneres Bild von einem Therapeuten oder einer Therapeutin.

Wird man von Psychotherapie abhängig?

Nein, in der Regel nicht. Oft wird Ihnen der/die Therapeut/-in wichtig, weil er/sie Sie durch eine schwierige Zeit hinweg begleitet und oft mehr über Sie weiß als andere Menschen. Trotzdem werden Sie nicht abhängig von ihr/ihm.